Kosten
Die Kosten einer
ambulanten Psychotherapie werden von den Krankenkassen getragen, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten einer ambulanten Gruppenpsychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung bei Ihrer Krankenversicherung.
Falls Sie in den letzten 2 Jahren bereits eine ambulante Psychotherapie hatten, sollten Sie im Voraus mit Ihrer Krankenkasse klären, ob und wie die Kosten einer neuen ambulanten Psychotherapie übernommen werden.
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Im Regelfall übernehmen die privaten Krankenversicherungen (auch Beihilfestellen und Heilfürsorge) die Kosten für eine Psychotherapie in einem Richtlinienverfahren. Bitte klären Sie dennoch im Vorfeld die genauen Voraussetzungen für die Kostenübernahme sowie Anzahl und Höhe der Erstattung für die psychotherapeutische Behandlung bei Ihrer Versicherung. Je nach Ausgestaltung Ihres individuellen Versicherungsvertrags kann unter Umständen ein Eigenanteil für Sie verbleiben.
Am Besten fordern Sie schon vor der Erstsprechstunde die Unterlagen bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle an und bringen diese mit, sodass keine unnötigen Wartezeiten für Sie entstehen.
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (gültig ab 01.07.2024).
Selbstzahlung / Coaching / Paartherapie
Selbstverständlich dürfen Sie Ihre Therapiekosten auch selbst zahlen. In diesem Fall informieren Sie mich einfach schon bei der Kontaktaufnahme über den Wunsch, die Therapie als Selbstzahlende Person zu finanzieren.
Präventives Coaching und Paartherapie werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, daher handelt es sich auch hier um Selbstzahler-Leistungen.
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (gültig ab 01.07.2024).
